Vorbetrachtung, Gegebenheiten
Beim Einzelunterricht befinden sich immer nur maximal 2 Personen in meinem Unterrichtsraum (Klavierlehrerin und Schülerin oder Schüler). Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m ist ohne weiteres möglich.
Erforderliche Maßnahmen
1. Abstandsregeln
2. Händedesinfektion
3. Masken
4. Desinfektion der Räumlichkeiten
Türklinken, Notenständer, Klaviertastatur und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch mich nach jedem Schüler desinfiziert, hilfsweise ausschließlich von mir berührt.
5. Benutzung des Klaviers
Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung des Klaviers ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen.
6. Unterrichtskoordination
Der Unterricht ist wird von mir so zu koordiniert, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt wird. Ich darf für die Dauer der Pandemie auch an Sonn- und Feiertagen Unterricht anbieten, wenn dies der Koordinierung zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen förderlich ist.
7. Lüftung der Unterrichtsräume
Nach jeder Unterrichtseinheit wird der Unterrichtsraum von mir ausreichend gelüftet.
Um die Ausbreitung der Aerosole zu verhindern wird in den Unterrichtsräumen eine ausreichende Luftfeuchtigkeit durch Luftbefeuchter erreicht.
8. Zutrittsverweigerung
Keinen Zutritt zum Gebäude der Musikschule haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.
9. Umgang mit Risikogruppen
10. Angebot alternativer Unterrichtsformen